Vermietung professionell gemacht! Ihre Vorteile einer Vermietung durch uns

02. Dez. 2015

Seit 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, trägt auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung. Sprich, wer bestellt, der bezahlt.

Unser Unternehmen arbeitet nach diesem Grundsatz mit Erfolg. Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen. Hier die wesentlichen Gründe, die für die Vermittlung durch uns sprechen:

1.    Sichere Ermittlung der Marktmiete
Sie möchten weder Ihren Mieter übervorteilen noch Ihre Rendite aus dem Auge verlieren. Was ist zu viel – was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? – Wir kennen die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist gewährleistet, dass Sie den optimalen Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erhalten. Zudem achten wir auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit Ihnen keine gesetzlichen Probleme entstehen.

2.    Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
Sie möchten bonitätsstarke und zuverlässige Mieter? Dann müssen Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten ansprechen. Das Team von Schulze-Immobilien bereitet Ihre Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.

3.    Professionelle Werbung
Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Wir verfügen über viel Vermarktungserfahrung, kennen die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und wir können darüber hinaus auf vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.

4.    Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung – oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Wir achten auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt.

5.    Durchführung der Besichtigungen
Die interessantesten Mieter sind beruflich häufig zeitlich gebunden. Oft ist es schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Wir übernehmen gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

6.    Bonitätsprüfung
Wir, von Schulze-Immobilien, prüfen Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über Auskunfteien können wir außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell dasteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.

7.    Vorbereitung des Mietvertrages
Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. Wir, als IVD-Makler, haben Zugriff auf die neuesten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützen wir bei der Vorbereitung des Mietvertrags. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu den Dienstleistungen Ihres IVD-Maklers. Zudem haben wir Zeugenstatus bei der Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.

8.    Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Wir übernehmen eine wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.

9.    Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.

10.    Freizeitgewinn
Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreich. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. Das Team von Schulze-Immobilien kennt den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?

11. Fazit: Beratung, Bestimmung des Mietpreises, Vorauswahl der Mietinteressenten, Vorbereitung des Mietvertrages, Professionelle Fotos, Anfragebearbeitung, Übergabeprotokoll, Grundrissaufbereitung, Bestimmung der Wohnfläche, Aktivitätsnachweis gegenüber dem Vermieter, Zielgruppenanalyse, Bewerbungsmanagement, Präsentation im Ladengeschäft, Social Media

HIER GEHT’S ZUM MIETERCHECK

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