Widerrufsrecht – was Kunden wissen müssen!

13. Jul. 2014

Liebe Kunden, viele von Ihnen reagieren äußerst irritiert auf die neue Widerrufsbelehrung, die sie von uns vorgelegt bekommen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat deshalb ein Informationsblatt erstellt, das Sie bei diesbezüglichen Fragen am Ende dieses Textes downloaden können.
 
Makler, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung abgeben oder ganz darauf verzichten, riskieren ihre verdiente Provision und können außerdem abgemahnt werden. Alles, was Makler für den korrekten Umgang mit dem Verbraucherwiderrufsrecht wissen müssen, hat der IVD im Merkblatt „Das Verbraucherwiderrufsrecht beim Maklervertrag. Verbraucherrechte wahren – Provision sichern Handlungsempfehlungen für die Praxis“ erläutert und zusammengefasst.

Weiterhin wirkt sich die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie auch auf das deutsche Wohnraummietrecht aus. Dabei räumt das Gesetz dem Mieter die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen seine Vertragserklärungen zu widerrufen.

Beir Fragen, wenden Sie sich bitte an uns.

Ihr

Mario Schulze

2014_Widerrufsrecht_Kundeninformation_pdf-Versand.pdf(31 KB)
2014_06_10_Merkblatt_Widerruf.pdf(52 KB)
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